
Re: BGH - Arbeitslosengeld II nicht pfändbar - gar nie nicht
Zumindest kann man mit diesem Urteil argumentieren.
Bestätigt aber auch wieder das
BSG 
BVerfG Urteil vom 9.2., das Existenzminimum ist unabdingbar.
Ich denke aber , es wird noch sehr lange dauern bis es in den JCn und dann auch tatsächlich in der Leistungsabteilung ankommt.
Dann müssen diese Mitarbeiter es aber immer noch begreifen und umsetzen/sich dran halten.
Ich sehe schwarz! Ich denke da trauen wir den JC zuviel zu!
Dann sollten wir langsam wirklich mit ein paar Strafanzeigen behilflich sein... 
Gruß
Manni
_________________„Wenn Ihr Eure Augen nicht gebraucht, um zu sehen, werdet Ihr sie brauchen, um zu weinen.“
Um faire Lösungen zu schaffen, ist die Anwendung des § 31 SGB II auszusetzen.
Bitte hier unterzeichnen:
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